Die Organe der Genossenschaft
- die Mitgliederversammlung
- der Aufsichtsrat
- der Vorstand
- die Beiräte
Die Mitgliedschaft wird durch Zeichnung eines Genossenschaftsanteils im Wert von 50 Euro erworben. Die Struktur der Genossenschaft ist demokratisch. Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung, die den Aufsichtsrat wählt. Der Aufsichtsrat wird mit min. 5 / max. 7 Fachleuten verschiedener Interessengruppen und der Stadt besetzt sein. Der Aufsichtsrat wählt und kontrolliert den Vorstand (min. 3), der für die Geschäftsführung verantwortlich ist. Beiräte können nach Bedarf für konkrete Projekte oder Themen vom Vorstand berufen werden und den Vorstand beratend unterstützen.
Als Schnittstelle zwischen Genossenschaft und Stadtrat sorgt eine Strategiegruppe aus leitenden Personen der Politik und Genossenschaft gegebenenfalls unter Hinzunahme von Experten für eine regelmäßige Kommunikation und Abstimmung zwischen privaten und öffentlichen Belangen. Diese Gruppe hat beratende Funktion zu Fachthemen der Standortförderung.
<<< zurück
|